Grundfreibetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Einkommensteuertarif bereits berücksichtigter Freibetrag in Höhe von 8.820 Euro (2017) bei Einzelveranlagung und in Höhe von 17.640 Euro bei Zusammenveranlagung. Durch den Grundfreibetrag soll das Existenzminimum des Steuerpflichtigen steuerfrei belassen werden.
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