Leistungsgerechtigkeit
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Unter Leistungsgerechtigkeit wird eine normative Sichtweise verstanden, nach der es gerecht ist, wenn die individuellen Einkommen gemäß der von den Einzelnen für die Gesellschaft erbrachten Leistung verteilt werden. Nach Ansicht der Vertreter dieses normativen Verteilungskonzepts entspricht das Marktentgelt in der Regel der wirtschaftlichen Leistung, daher folgt die Verteilung der Markteinkommen in einer wettbewerblich organisierten Marktwirtschaft dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit.
Kritik:
a) In einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft ist eine Zurechnung der konkreten Leistung eines Einzelnen zum Produktionsergebnis kaum möglich.
b) Es werden nur Leistungen betrachtet, die am Markt erbracht werden.
c) Externe Effekte, bei denen Kosten und Erträge auf Dritte fallen, werden in diesem Ansatz nicht berücksichtigt.
d) Bei Abweichungen vom vollkommenen Wettbewerb spielt Macht eine Rolle bei der Verteilung.
e) Werden Einkommen ausschließlich gemäß der am Markt erbrachten Leistungen erzielt, können Personen, die über keine entsprechend hohe Leistungsfähigkeit verfügen (Erwerbsgeminderte, Nicht-Erwerbsfähige) kein Einkommen erzielen, das ihren Bedürfnissen entspricht oder gar ihr Existenzminimum sichert (vgl. soziale Marktwirtschaft).
Vgl. auch gerechte Einkommensverteilung, Bedarfsgerechtigkeit.