Nettoeinkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Nettoeinkommen ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen einer Person bzw. eines Haushaltes die direkten Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen werden.
Vgl. auch Bruttoeinkommen, Individualeinkommen.
Die Betrachtung der Nettoeinkommen ist unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten besonders relevant, da diese den tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen entsprechen, die letztlich Grundlage für Konsum- und Sparentscheidungen bzw. Investitionsentscheidungen sind.
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