Bruttoeinkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ergibt sich aus den gesamten erzielten Einkünften einer Person bzw. eines Haushaltes aus unselbstständiger Arbeit (inklusive Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld usw.), aus selbstständiger Arbeit, Einkünften aus Vermietung, Verpachtung, Vermögen, Sonderzahlungen und öffentlichen Transferzahlungen. Nach Abzug von Steuern, Solidaritätszuschlag und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung resultiert das Nettoeinkommen.
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