steuerfreies Existenzminimum
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Betrag des Einkommens, der für die Existenz des Steuerpflichtigen erforderlich ist und bei einer am Leistungsfähigkeitsprinzip orientierten Besteuerung nicht für Steuerzahlungen zur Verfügung steht (Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer). Dass das Existenzminimum des Steuerpflichtigen nicht mit Einkommensteuer belastet werden darf, wird von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. aus der staatlichen Verpflichtung, die Menschenwürde zu achten, hergeleitet: Es ist demnach nicht nur nicht sinnvoll, wenn der Staat einem Bürger erst einen Teil seines Existenzminimums als Steuer abnehme, um ihm anschließend dieses Geld wieder in Form staatlicher Unterstützungszahlungen zurückgeben zu müssen (Sozialhilfe etc.), sondern auch nicht zulässig, da durch ein solches Vorgehen Menschen, die ökonomisch eigentlich in der Lage seien, unabhängig zu leben, in die Position eines Bittstellers gegenüber staatlichen Stellen hineingezwungen würden.