Erwerb von Todes wegen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff nach § 3 ErbStG:
(1) Der Erwerb durch Erbfall, Erbersatzanspruch, Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilanspruchs;
(2) der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall;
(3) die sonstigen Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften Anwendung finden;
(4) der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar gemacht wird (Lebensversicherungen).
Steuerliche Behandlung: Erbschaftsteuer, einmalige Vermögensanfälle.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Aufwendungen
Betriebsstätte
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Rückstellung
Vorsteuerabzug
Wechsel
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Erwerb von Todes wegen
ausgehend
eingehend
Erwerb von Todes wegen
ausgehend