Erbschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
den Erben eines Verstorbenen durch Erbfall aus dem Nachlass zugewachsenes Vermögen.
Vgl. auch Erwerb von Todes wegen.
Erbschaftsteuerliche Behandlung: Die Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer.
Einkommen- und körperschaftsteuerliche Behandlung: Einmalige Vermögensanfälle.
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