Anschaffung einer Wohnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein auf den Erwerb von Eigentum an einer Immobilie gerichtetes entgeltliches Rechtsgeschäft. Die Art des Erwerbes (Zuschlag, notarieller Kaufvertrag, Tausch) ist dabei nicht entscheidend. Nur die entgeltliche Anschaffung bewirkt die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Im Gegensatz dazu ist der Erwerb durch Schenkung oder Erbschaft keine Anschaffung.
Der Anspruchsberechtigte einer steuerlichen Förderung schafft eine Wohnung an, wenn er sie entgeltlich erwirbt. Eine mittelbare Grundstücksschenkung führt zu einem unentgeltlichen Erwerb.
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Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
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Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Anschaffung einer Wohnung
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