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Sachgebiete unter Erbrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 63 von 63
Anfechtung
Gestaltungsrecht, durch dessen Ausübung (Erklärung) die Nichtigkeit eines mit gewissen Mängeln behafteten Geschäfts herbeigeführt werden kann....
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Annahme
1. Annahme eines Vertragsangebots: Erklärung, mit der eine Person ihr Einverständnis mit einem Angebot (im Gesetz: "Antrag") ausdrückt. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme (§§ 145, 146 BGB). 2. Annahme eines Wechsels: bei einem...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Nachlassverbindlichkeiten
1. Begriff: Schulden des Erblassers (Erblasserschulden) und die aus Anlass des Erbfalls entstehenden Verbindlichkeiten (Erbfallschulden) sowie die Kosten der Verwaltung des Nachlasses. Für Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe (Erbenhaftung). 2. Für die Berechnung der Erbschaftsteuer können...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Auflage
Öffentliches RechtNebenbestimmung zum Verwaltungsakt, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (§ 36 II Nr. 4 VwVfG). Auflagen sind bes. häufig bei der Erteilung der Bauerlaubnis.Erbrechteine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser einen Erben...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
BWL
(
Kommunikationspolitik
) ,
Recht
(
Verwaltungsverfahren
) ,
BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
) ,
BWL
(
Grundlagen der Medien- und Kommunikationswirtschaft
)
Universalsukzession
Begriff des Erbrechts. Universalsukzession bedeutet, dass jeder Verstorbene einen (oder mehrere) Gesamtnachfolger, den Erben, haben muss. Auf diesen gehen mit dem Erbfall (§ 1922 BGB) sein Vermögen und seine Verpflichtungen als Ganzes über. Vgl. auch Rechtsnachfolge. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Testament
Letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser u.a. den Erben bestimmt, einen Verwandten oder Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt, Vermächtnisse oder Auflagen anordnet, Testamentsvollstrecker einsetzt etc....
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Recht
(
Erbrecht
)
Anwachsung
1. Im Gesellschaftsrecht (nach HGB und BGB): Der Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern zu (§ 738 BGB). Die Mitberechtigung an der Gemeinschaft zur gesamten Hand steht danach nur noch diesen zu. Ein bes. Übertragungsakt ist nicht...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Realteilung
ErbrechtErbgang, bei dem die bäuerlich bewirtschaftete Fläche unter die Erben aufgeteilt wird. Realteilung war in Süddeutschland Anlass zur Flurbereinigung.Steuerrecht1. Realteilung einer Personengesellschaft liegt vor, wenn jeder Gesellschafter bei deren Auflösung und Beendigung einen Teil des...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
BWL
(
Substanzbesteuerung
)
Verfügung von Todes wegen
Willenserklärung einer natürlichen Person, durch die sie über das Schicksal ihres Vermögens nach ihrem Tode bestimmt. Die Verfügung von Todes wegen kann einseitige (letztwillige Verfügung oder Testament) oder vertragsmäßige Erklärung (Erbvertrag) sein. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbfolge
Gesamtrechtsnachfolge des Erben in Vermögen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Erbfolge vollzieht sich, ohne dass der Erbe irgendeine Handlung vornehmen müsste und ohne Kenntnis vom Tod des Erblassers....
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbfähigkeit
Fähigkeit, Erbe zu werden oder sonst Zuwendungen von Todes wegen zu erhalten. Erbfähigkeit besitzt jeder Mensch, auch der zz. des Erbfalls lediglich erzeugte (nasciturus), wenn er lebend zur Welt kommt (§ 1923 BGB); erbfähig sind auch juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts....
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Recht
(
Erbrecht
)
Schuldenhaftung
Einstehenmüssen (Haftung) für Verbindlichkeiten, v.a. bei Vorhandensein mehrerer rechtlich oder wirtschaftlich getrennter Vermögensmassen....
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Familienrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Erbengemeinschaft
kraft Gesetzes beim Vorhandensein mehrerer Erben eintretende Vermögensgemeinschaft am Nachlass (§§ 2032 ff. BGB). Die Erbengemeinschaft besteht bis zur Erbauseinandersetzung als Gemeinschaft zur gesamten Hand, bei der die Verwaltung des Nachlasses und die Verfügung über Nachlassgegenstände nur...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbrecht
Das Erbrecht wird verfassungsrechtlich grundsätzlich in Art. 14 des Grundgesetzes (GG) garantiert, Inhalt und Schranken des Erbrechts sind jedoch durch gesetzliche Regelungen zu bestimmen. Diese vornehmlich im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), aber auch im Sachenrecht und...
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Recht
(
Privatrecht
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Fachbereichsinformationen
Testierfähigkeit
Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten. Minderjährige über 16 Jahre können ein öffentliches Testament durch Erklärung zur Niederschrift oder Übergabe einer offenen Schrift errichten (§ 2229 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Vermächtnis
Begriff des Erbrechts; Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände (§§ 2147–2191 BGB). Sie begründet im Gegensatz zur Erbeinsetzung nur ein Forderungsrecht gegen den Erben oder anderen Vermächtnisnehmer, das Vermächtnis durch Zuwendung des vermachten Vermögensvorteils zu vollziehen. Das...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Nachlass
Erbschaft; Bezeichnung des BGB für das hinterlassene Vermögen als Ganzes (Aktiva und Passiva). Vererblich sind auch: Rechte an der Firma (§ 22 HGB), Kennzeichenrechte, gewerbliche Schutzrechte (Marken, Gebrauchsmuster,Geschmacksmuster), Urheber- und Erfinderrechte sowie der Besitz (§ 857 BGB),...
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Recht
(
Erbrecht
)
Testamentsvollstrecker
Durch den Erblasser oder nach seiner Bestimmung durch einen Dritten oder das Nachlassgericht zur Durchführung der Testamentsvollstreckung ernannte Person....
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Recht
(
Erbrecht
)
Ausgleichspflicht
Verpflichtung der anderen Gesamtschuldner zum Ausgleich gegenüber dem allein in Anspruch genommenen, da im Verhältnis unter den Gesamtschuldnern grundsätzlich jeder den gleichen Anteil an der gemeinsamen Schuld tragen muss (§ 426 BGB). Anders: Ausgleichungspflicht (Erbrecht). ...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Berliner Testament
gemeinschaftliches Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen mit der Maßgabe, dass der Nachlass nach dem Tod des Längstlebenden als Einheit an Dritte, z.B. die gemeinsamen Kinder, fallen soll. Gegensatz: Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Vorerben und z.B. der...
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Recht
(
Erbrecht
)
Pflichtteil
der bestimmten Personen von den Erben aufgrund des geltend gemachten Pflichtteilanspruchs auszuzahlende Geldbetrag. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, der dem betreffenden Berechtigten bei gesetzlicher Erbfolge zugefallen wäre. Auch bei der Berechnung des Pflichtteils ist ggf. die Ausgleichungspflicht zu berücksichtigen. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbschaft
den Erben eines Verstorbenen durch Erbfall aus dem Nachlass zugewachsenes Vermögen. Vgl. auch Erwerb von Todes wegen. Erbschaftsteuerliche Behandlung: Die Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer. Einkommen- und körperschaftsteuerliche Behandlung: Einmalige Vermögensanfälle....
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Erbauseinandersetzung
Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben (§§ 2042 ff. BGB). I.d.R. kann Miterbe jederzeit Erbauseinandersetzung verlangen, soweit sie nicht durch Vereinbarung, Unbestimmbarkeit der Erbteile (z.B. zu erwartende Geburt) oder durch Anordnung des Erblassers zeitweise ausgeschlossen ist. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Testierfreiheit
Grundsatz des Erbrechts: Der Erblasser kann selbst durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, an wen sein Vermögen nach seinem Tode fallen soll. Einschränkung nur durch Recht auf Pflichtteil. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Vorerbe
erbrechtlicher Begriff für denjenigen, der vor dem Nacherben Erbe geworden ist. Der Vorerbe ist wahrer Erbe mit auflösend bedingtem oder zeitlich durch Endtermin beschränktem Erbrecht. Durch die ihm im Interesse des Nacherben auferlegten Beschränkungen ähnelt seine Stellung vielfach der eines...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbrecht
gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das Erbrecht ist im Fünften Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten und nach den Rechtsgrundsätzen der...
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Recht
(
Erbrecht
)
Abkömmlinge
Deszendenten; Begriff v.a. des Erbrechts für Kinder und Kindeskinder (z.B. Enkel, Urenkel) sowie ihnen durch Annahme als Kind Gleichgestellte. Erbansprüche: Erbfolge, Pflichtteil....
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbe
wer durch Gesetz oder durch Verfügung von Todes wegen als Gesamtnachfolger des Erblassers berufen ist. Voraussetzung ist Erbfähigkeit....
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbfallschulden
Teil der Nachlassverbindlichkeiten, die dem Erben aus Anlass des Erbfalls erwachsen: Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 II BGB), Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbschein
gerichtliches Zeugnis, das dem Erben auf Antrag vom Nachlassgericht über sein Erbrecht erteilt wird (§§ 2353 ff. BGB). Der Erbschein enthält das Erbrecht, ggf. die Größe des Erbteils sowie eine etwa angeordnete Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung. Dem Erbschein kommt i.d.R. die...
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Recht
(
Erbrecht
)
Nachlassverwaltung
zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger durch das Nachlassgericht angeordnete Verwaltung des Nachlasses (§§ 1975 ff. BGB). Anordnung: (1) auf Antrag des Erben oder (2) auf Antrag eines Nachlassgläubigers, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Befriedigung der...
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Recht
(
Erbrecht
)
Nacherbe
der durch Verfügung von Todes wegen eingesetzte Erbe, der Erbe werden soll, nachdem zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden war (§§ 2100–2146 BGB). Der Nacherbe ist im Zweifel auch Ersatzerbe des Vorerben. Bis zum Eintritt der Nacherbfolge (Nacherbfall) besteht eine Anwartschaft, die...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Erblasser
verstorbene natürliche Person, die beerbt wird. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Ausschlagung
(§§ 1942 ff. BGB), Recht des Erben, i.d.R. innerhalb von sechs Wochen seit Kenntnis des Erbfalls, durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, die Erbschaft auszuschlagen. Die Erbschaft fällt dann an denjenigen, der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende z.Z. des Erbfalls nicht gelebt hätte. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Nachlassgläubiger
Gläubiger der Nachlassverbindlichkeiten. Ihnen gegenüber greift Erbenhaftung Platz. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbfall
Tod einer natürlichen Person, deren Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht (§ 1922 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbeinsetzung
Zuwendung des Vermögens des Erblassers an einen Dritten (§§ 2087 ff. BGB). Die Erbeinsetzung kann auch bedingt oder befristet sein. Gegensatz: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände (Vermächtnis). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Nacherbenvermerk
Vermerk in Abt. 2 des Grundbuchs über die Nacherbschaft. Der Nacherbenvermerk ist von dem Grundbuchamt nach § 51 GBO in allen Fällen einzutragen, in denen es bei Vor- und Nacherbschaft den Vorerben als Eigentümer etc. in das Grundbuch einträgt, wenn nicht Nacherbe oder Testamentsvollstrecker auf die Eintragung verzichtet. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Nachlasspflegschaft
1. Wesen: Pflegschaft für den endgültigen Erben, deren Aufgabe die Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft, bisweilen auch nur Prozessvertretung, ist (§§ 1960 ff. BGB). 2. Bestellung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht. 3. Nachlasspflegschaft endet nach Bekanntwerden des Erben durch Aufhebungsbeschluss. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbschaftsanspruch
regelt Rechtsverhältnis zwischen Erben und Erbschaftsbesitzer (§§ 2018-2031 BGB). Der Erbe kann Auskunft über den Nachlass und die Erbschaftsgegenstände sowie Herausgabe des Nachlasses, der Surrogate und der Nutzungen, u.U. auch Schadensersatz verlangen. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbschaftsbesitzer
jeder, der etwas aus einer Erbschaft erlangt hat und es aufgrund vermeintlichen eigenen Erbrechts in Anspruch nimmt (§ 2018 BGB). Vgl. auch Erbschaftsanspruch. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Ausgleichungspflicht
Pflicht, zu Lebzeiten des Erblassers erhaltene Zuwendungen bei der Erbauseinandersetzung in Anrechnung zu bringen (§§ 2050 ff., 2316 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbvertrag
Art der Verfügung von Todes wegen (§§ 2274 ff. BGB). Erbverträge beschränken den Erblasser in seiner Testierfreiheit, da die Vertragsverfügungen, die Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen enthalten können, einseitiger Änderung entzogen sind. Nach Abschluss des Erbvertrags (öffentliche...
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Recht
(
Erbrecht
)
Miterbe
Teilnehmer einer Erbengemeinschaft. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbenhaftung
Einstehen für Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967–2017, 2058–2063 BGB). Erbenhaftung setzt Annahme der Erbschaft voraus. 1. Bürgerliches Recht: Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen; Erbenhaftung ist jedoch auf den Nachlass beschränkbar, vgl....
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Ersatzerbe
Erbe, der für den Fall eingesetzt ist, dass ein Erbe wegfällt (§§ 2096 ff. BGB). Ersatzerbe ist im Zweifel auch der Nacherbe (§ 2102 BGB)....
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Recht
(
Erbrecht
)
Zentrales Testamentsregister
1. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ein bei der Bundesnotarkammer als Registerbehörde geführtes automatisiertes elektronisches Register über die Verwahrung erbfolgerelevanter Urkunden. Das Bundesjustizministerium führt die Rechtsaufsicht über die Registerbehörde. Errichtet durch...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbteil
Anteil eines Miterben am gemeinschaftlichen Nachlass innerhalb der Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung. Vgl. auch Erbfolge....
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Recht
(
Erbrecht
)
Testamentsvollstreckung
vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen getroffene Anordnung über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses durch einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (§§ 2197–2228 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Höferecht
Synonym für Anerbenrecht. Landesrechtliche Sondervorschriften über das bäuerliche Erbrecht, das die Erhaltung des Hofs als wirtschaftliche Einheit dadurch sichern will, dass die Hofnachfolge jeweils nur einer der Anerben erben kann (Art. 64 EGBGB)....
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Recht
(
Erbrecht
)
Pflichtteilanspruch
Befugnis der Abkömmlinge, Eltern und des Ehegatten des Erblassers, die durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, von den eingesetzten Erben den Pflichtteil zu verlangen....
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Erbrecht
)
Erbrechtgleichstellungsgesetz
Durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nicht ehelicher Kinder (ErbGleichG) vom 16.12.1997 (BGBl. I 2968, ber. 1998 I 524) wurde die erbrechtliche Ungleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder beseitigt. Bez. der vor dem 1.7.1998 geborenen nicht ehelichen Kinder bleibt es aus Gründen der Rechtssicherheit bei der bisherigen Rechtslage....
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Recht
(
Erbrecht
)
Testamentseröffnung
gesetzlich vorgeschriebene Eröffnung der Verfügung von Todes wegen nach dem Tode des Erblassers in einem gerichtlichen Termin durch das Nachlassgericht (§ 2259 ff. BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbschaftskauf
Kaufvertrag über eine angefallene Erbschaft als Ganzes (§§ 2371–2385 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbenprivileg
Bezeichnung für die unter gewissen Voraussetzungen nach § 4 HandwO dem Erben eines selbstständigen Handwerkers eingeräumte Befugnis zur zeitweisen Weiterführung des Handwerksbetriebes. Vgl. auch Witwenprivileg. ...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Dreißigster
Begriff des Erbrechts. Verpflichtung des Erben, Familienangehörigen des Erblassers, die zu dessen Hausstand gehört und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung zu gestatten (§ 1969 BGB). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbverzichtsvertrag
zwischen einem künftig berufenen Erben (Verwandte, Ehegatte und lebenspartner) bei Lebzeiten des Erblassers mit diesem geschlossener Vertrag (§§ 2346–2352 BGB, 10 VII LPartG). Erbverzichtsvertrag bewirkt Verzicht auf Erbrecht und ggf. Pflichtteil bzw. Vermächtnis. Der Verzichtende wird behandelt, als ob er zz. des Erbfalls nicht mehr lebte....
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Recht
(
Erbrecht
)
letztwillige Verfügung
einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament). ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Pfleger
Pflegschaft, Nachlasspflegschaft. ...
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(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
Anerbenrecht
Höferecht. ...
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Recht
(
Erbrecht
)
Erbersatzanspruch
Erbrechtsgleichstellungsgesetz. ...
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(
Erbrecht
)
erbfolgerelevante Urkunde
Zentrales Testamentsregister....
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Recht
(
Erbrecht
)
Testamentregister
Zentrales Testamentsregister....
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(
Erbrecht
)
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