Testierfähigkeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten. Minderjährige über 16 Jahre können ein öffentliches Testament durch Erklärung zur Niederschrift oder Übergabe einer offenen Schrift errichten (§ 2229 BGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Testierfähigkeit
ausgehend