Ausgleichungspflicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pflicht, zu Lebzeiten des Erblassers erhaltene Zuwendungen bei der Erbauseinandersetzung in Anrechnung zu bringen (§§ 2050 ff., 2316 BGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Ausgleichungspflicht
ausgehend
eingehend
Ausgleichungspflicht
ausgehend