Ausgleichspflicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung der anderen Gesamtschuldner zum Ausgleich gegenüber dem allein in Anspruch genommenen, da im Verhältnis unter den Gesamtschuldnern grundsätzlich jeder den gleichen Anteil an der gemeinsamen Schuld tragen muss (§ 426 BGB).
Anders: Ausgleichungspflicht (Erbrecht).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Ausgleichspflicht
ausgehend