Pflichtteil
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der bestimmten Personen von den Erben aufgrund des geltend gemachten Pflichtteilanspruchs auszuzahlende Geldbetrag.
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, der dem betreffenden Berechtigten bei gesetzlicher Erbfolge zugefallen wäre. Auch bei der Berechnung des Pflichtteils ist ggf. die Ausgleichungspflicht zu berücksichtigen.
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