Erbrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das Erbrecht ist im Fünften Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten und nach den Rechtsgrundsätzen der Universalsukzession, der Testierfreiheit und der Familienerbfolge gestaltet. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Auflagen, Ausschlagung, Testamentsvollstreckung etc.
Für Erbfälle im Ausland ist i.Allg. das Heimatrecht des Erblassers maßgebend.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Erbrecht
ausgehend
eingehend
Erbrecht
ausgehend