Erbrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das Erbrecht ist im Fünften Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten und nach den Rechtsgrundsätzen der Universalsukzession, der Testierfreiheit und der Familienerbfolge gestaltet. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Auflagen, Ausschlagung, Testamentsvollstreckung etc.
Für Erbfälle im Ausland ist i.Allg. das Heimatrecht des Erblassers maßgebend.
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