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Eigenerzeuger

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Stromsteuergesetzes: Jemand, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt (§ 2 StromStG; so definiert seit 2007; zuvor gab es ausführlicher formulierte Regelungen). 

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    Mindmap "Eigenerzeuger"

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