Wehrsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in einer Reihe von Staaten mit allgemeiner Dienstpflicht erhobene Abgabe der wehrpflichtigen Männer, die ihre Dienstpflicht nicht oder nicht voll ableisten.
a) In Deutschland gab es eine Wehrsteuer kurzzeitig ab September 1937.
b) In der Schweiz eine seit 1940 auf Bundesebene erhobene Steuer von Einkommen der natürlichen und juristischen Personen, die bei letzteren auch von der Rendite und von der Höhe des Kapitals abhängig ist, später umbenannt in „Direkte Bundessteuer“. Daneben existiert in der Schweiz auch eine Wehrsteuer im eigentlichen Sinne, bezeichnet als Militärpflichtersatzabgabe.
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