Gesellschaftsteuer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalverkehrsteuer; 1. In der EU: indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital, seit 1969 vollständig durch eine EG-Richtlinie harmonisiert, die seit 1985 auch die Möglichkeit vorsieht, die Steuer in einzelnen Mitgliedsstaaten abzuschaffen. Die Gesellschaftsteuer wird in mehreren Mitgliedsstaaten noch erhoben. Steuersatz ist i.d.R. 1 Prozent. Den rechtlichen Rahmen bildet die Kapitalverkehrsteuerrichtlinie der EG von 1969, neugefasst am 12.2.2008 (EG-Amtsblatt L 46/2008).
2. In Deutschland: Die im Kapitalverkehrsteuergesetz geregelte Gesellschaftsteuer wurde mit Wirkung vom 1.1.1992 abgeschafft. Aufkommen der Gesellschaftsteuer betrug 1991 (umgerechnet) 294,2 Mio. Euro.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Konsolidierung
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Nutzwertanalyse
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Gesellschaftsteuer
ausgehend
eingehend
Gesellschaftsteuer
ausgehend