Fabrikatsteuer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art der Verbrauchsteuer; Erhebung erfolgt nach völligem Abschluss des Herstellungsprozesses, wenn das Produkt die Fabrikationsstätte verlässt, z.B. Tabaksteuer, Mineralölsteuer.
Vorteile für Finanzverwaltung:
(1) betrieblicher Versand ist leicht zu kontrollieren.
(2) Exportmengen sind ggf. unmittelbar von der Besteuerung auszunehmen, sodass Steuerrückvergütungsverfahren entfällt.
Anders: Fabrikationsteuer.
Mindmap "Fabrikatsteuer"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Umsatz
Vorsteuerabzug
Wechsel
geldwerter Vorteil
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Fabrikatsteuer
ausgehend
eingehend
Fabrikatsteuer
ausgehend