Fabrikationsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Produktionsteuer; bes. Erhebungsweise einer Verbrauchsteuer, sog. „innere“ Verbrauchsbesteuerung. Die Erhebung der Fabrikationsteuer erfolgt im Verlauf des Produktionsprozesses und knüpft dabei an bestimmte Merkmale an, z.B. an Rohstoffe (Zuckerrüben), Herstellungsapparatur (Maischbottich-Volumen) oder Halbfabrikat (Bierwürze).
Die Rohstoffsteuer reizt zur Steuereinholung durch Verbesserung des Ausbeuteverhältnisses, z.B. wird die Steigerung der Zuckerausbeute aus Rübenschnitzeln von 1 : 11 auf 1 : 6 wesentlich der Zuckerrohstoffbesteuerung zugeschrieben. Die Steuergesetzgebung belohnt rationelle Betriebsführung. Aus diesem Grund wurde die Zuckerrübensteuer durch eine Fabrikatsteuer ersetzt.
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