Erbschaftsteuerklassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuerklassen, in die die Erwerber nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser bzw. Schenker eingeteilt werden. Es existieren drei Steuerklassen, die v.a. für die Höhe der anzuwendenden Steuerklassen und der zu gewährenden Freibeträge Bedeutung haben. Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 sind die Steuersätze für die Steuerklassen II und III angeglichen worden, sodass die Unterscheidung zwischen diesen beiden Steuerklassen hauptsächlich nur noch für die Höhe der Freibeträge von Bedeutung ist. Fundstellen: §§ 16, 19 ErbStG.
Vgl. auch Erbschaftsteuer.
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