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Zonenrandgebiet

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Zonenrandgebiet war ein etwa 40 km breiter Streifen am Ostrand des alten Bundesgebiets von der Ostsee bis zur Donau entlang der Grenze zur ehemaligen DDR; bestimmte Stadt- und Landkreise in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern umfassend.

    2. Steuerliche Behandlung: Das Zonenrandgebiet wurde durch regionale Wirtschaftsförderung, Sonderabschreibungen und weitere Maßnahmen gefördert, um die Nachteile des Zonenrandgebiets aus der Grenzlage zur ehemaligen DDR auszugleichen. Nach der Wiedervereinigung ist die Förderung des Zonenrandgebiets ausgelaufen.

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