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Mineralöllager

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Steuerlager für Mineralöle (Energieerzeugnisse) im Sinn des Energiesteuergesetz (EnergieStG), in dem Mineralöl unter Steueraussetzung gelagert werden darf. Führung eines Mineralöllagers ist erlaubnispflichtig (§ 7  II EnergieStG).

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