Beitreibungsrichtlinie
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Richtlinie des Rates (76/308/EWG) vom 15.3.1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Landwirtschaft, Abschöpfungen und Zöllen und bez. der Mehrwertsteuer und bestimmter Verbrauchsteuern, zuletzt geändert am 13.12.2007, ermöglicht es den Behörden der Mitgliedsstaaten, die in ihrem Gebiet ausgestellten Titel auch in einem Mitgliedsstaat vollstrecken zu lassen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitnehmer Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft (KG) Körperschaft Lebenspartnerschaft Lizenzgebühren Nachhaltigkeit Personengesellschaft Reverse-Charge-Verfahren Societas Europaea (SE) Umsatz Verschmelzung Vorsteuerabzug Wechsel stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
Beitreibungsrichtlinie
ausgehend
eingehend
Beitreibungsrichtlinie
ausgehend