Koppelungsvorschriften
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorschriften, durch die festgelegt wird, dass die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen, d.h. dass die Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer an die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer gekoppelt wird.
Mindmap "Koppelungsvorschriften"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Umsatz
Vorsteuerabzug
Wechsel
geldwerter Vorteil
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Koppelungsvorschriften
ausgehend