Realsteuern
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Objektsteuern, Sachsteuern. 1. Begriff: Steuern, die an Steuerobjekte anknüpfen, ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Eigentümers oder sonst Berechtigten. Die Realsteuern stellen deshalb im Grundsatz nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) des Berechtigten ab. Realsteuern sind Grundsteuer und Gewerbesteuer (§ 3 II AO). Steuerklassifikation nach dem Kriterium der Verknüpfung von Steuersubjekt und -objekt.
2. Bedeutung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens: Die Realsteuern sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
Gegensatz: Personensteuern.
Mindmap "Realsteuern"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betriebsstätte
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Konsolidierung
Kosten-Nutzen-Analyse
Lebenspartnerschaft
Nachhaltigkeit
Nutzwertanalyse
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Sonderausgaben
Steuern
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Realsteuern
ausgehend
eingehend
Realsteuern
ausgehend