Objektbesteuerung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Realbesteuerung, Sachbesteuerung; eine die Steuerlast rein nach bestimmten äußeren Merkmalen eines Steuergegenstands bemessende Form der Besteuerung; subjektive Verhältnisse des Schuldners bleiben unberücksichtigt.
Vgl. auch Merkmalsbesteuerung, Ertragsteuern, Realsteuern.
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