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Beförderungsteuer

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    mit Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes vom 29.5.1967 zum 1.1.1968 aufgehobene Steuer; belastete bes. die Beförderung von Personen und Gütern mittels Schienenbahn oder Kraftfahrzeug innerhalb des Bundesgebietes durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens.

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