Heizölsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zunächst ein Teil der Mineralölsteuer, dann in der Energiesteuer aufgegangen. Im Rahmen der Energiesteuer liegt die reguläre Steuerbelastung für Heizöl bei 130 Euro pro 1000 kg Heizöl, unter bestimmten Umständen kann Heizöl zum Verheizen jedoch auch geringer besteuert werden (§ 2 III EnergieStG). Gelangen Heizöle aus anderen Ländern ins Inland, kommt es i.d.R. hier zur Steuerentstehung. Selbst das Verbringen von flüssigem Heizöl durch Privatpersonen aus anderen Mitgliedsstaaten ist - entgegen den sonstigen Regelungen für Verbrauchsteuern in der EU - steuerpflichtig, es sei denn, es geht um Flüssiggas in Flaschen (§ 16 EnergieStG).
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