Gewahrsam
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Bürgerliches Recht
Die tatsächliche Sachherrschaft. Der Gerichtsvollzieher darf i.Allg. nur Sachen pfänden, an denen der Schuldner Gewahrsam hat (§ 808 ZPO).
Erbschaftsteuerrecht
Darüber hinausgehend nach seiner wirtschaftlichen Bedeutung ausgelegter Begriff; umfasst auch die geschäftsmäßige Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens. Personen, die Vermögen des Erblassers in Gewahrsam haben, sind verpflichtet, dieses binnen einem Monat dem Finanzamt anzumelden (§ 33 ErbStG).
Mindmap "Gewahrsam"
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