Direkt zum Inhalt

Gewahrsam

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bürgerliches Recht
    2. Erbschaftsteuerrecht

    Bürgerliches Recht

    Die tatsächliche Sachherrschaft. Der Gerichtsvollzieher darf i.Allg. nur Sachen pfänden, an denen der Schuldner Gewahrsam hat (§ 808 ZPO).

    Erbschaftsteuerrecht

    Darüber hinausgehend nach seiner wirtschaftlichen Bedeutung ausgelegter Begriff; umfasst auch die geschäftsmäßige Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens. Personen, die Vermögen des Erblassers in Gewahrsam haben, sind verpflichtet, dieses binnen einem Monat dem Finanzamt anzumelden (§ 33 ErbStG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com