Luxusbesteuerung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerliche Belastung einer gehobenen Lebenshaltung.
Formen: 1. Luxusbesitzsteuer (hauptsächlich in Großbritannien): wird auf männliche Dienstboten, Reitpferde, Pferde und Wagen, Wappen, Haarpuder, neuerdings auf Hunde, Kraftwagen, Wohnraum, erhoben.
2. Luxusumsatzsteuer in Deutschland zeitweise bis 1926 in Form erhöhter Umsatzsteuersätze auf gewisse Luxusgüter; Ertrag unbefriedigend.
3. Der Sache nach Luxusumsatzsteuern i.w.S. sind bzw. waren Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Spielkartensteuer, Leuchtmittelsteuer, Jagdsteuer, Vergnügungsteuer.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Luxusbesteuerung
ausgehend
eingehend
Luxusbesteuerung
ausgehend