Hauptzollamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
örtliche Bundesbehörde für die Verwaltung und Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrsteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG). Weitere wichtige Aufgaben sind die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, die Grenzaufsicht, der Bekämpfung des Verbrauchsteuerschmuggels und der Geldwäsche, sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Zum HZA gehörden die örtlichen Dienststellen (§ 1 Nr. 4 FVG: Zollamt).
Vgl. auch Generalzolldirektion, (vorm. Bundesfinanzdirektion), Zollkriminalamt (ZKA), Zollfahndungsamt und Zollverwaltung.
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eingehend
Hauptzollamt
ausgehend
eingehend
- Alkopopsteuer
- Ausfuhrerstattung
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Bewilligung
- Biersteuer
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bundesfinanzverwaltung
- Finanzbehörde
- Freizone
- Generalzolldirektion
- Grenzaufsicht
- Kernbrennstoffsteuer
- Lagerbehandlung
- Lagerinhaber
- Schaumweinsteuer
- Schwarzarbeit
- Stromsteuer
- vereinfachte Verfahren
- vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)
- Zahlungsaufschub
- Zollamt
- Zollbehörde
- Zolllager
- Zolllagerverfahren
- Zollverwaltung
- Zündwarenmonopol
- öffentliche Zolllager
Hauptzollamt
ausgehend