Bundesfinanzdirektion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Mittelbehörde der Finanzverwaltung des Bundes (Zollverwaltung) für ihren Bezirk, soweit sie eingerichtet ist (§§ 1, 7, 8 FVG), abgek. BFD. Von 1.1.2008 bis 31.12.2015 gab es fünf Bundesfinanzdirektionen: Nord (in Hamburg), Mitte (in Potsdam), West (in Köln), Südwest (in Neustadt in der Weinstraße) und Südost (in Nürnberg). Mit der Gründung der Generalzolldirektion am 1.1.2016 gehen die BFDen in der neuen Bundesoberbehörde als Fachdirektionen auf.
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