Verpackungsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr etc. Gegenstände, deren Einführung als Lenkungssteuer im Zuge der Umweltdiskussion (Müllvermeidung) von zahlreichen Gemeinden erwogen wurde; allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1998 entschieden, dass die Einführung einer solchen Steuer als Lenkungssteuer durch die Gemeinden die Wirksamkeit der gesetzgeberischen Konzeption, mit der der Bundesgesetzgeber die Abfallproblematik bewältigen will, beeinträchtigen bzw. unterlaufen könnte und eine solche Steuer daher, soweit sie als Lenkungssteuer erhoben werden soll, untersagt.
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