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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Sitz in Berlin. Errichtet durch BDBOS-Gesetz vom 28.8.2006 (BGBl. I S. 2039) m.spät.Änd. Aufgabe der Bundesanstalt ist der Aufbau und der Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 BDBOS-Gesetz).

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