Direkt zum Inhalt

Bundesarchiv

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien; Hauptdienststelle in Koblenz. Zentralarchiv der Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Außenstellen.

    Rechtsgrundlage: Bundesarchivgesetz vom 6.1.1988 (BGBl. I 62) m.spät.Änd.

    Aufgabe: u.a. die Verwaltung des ausgesonderten, zur dauernden Aufbewahrung abgegebenen Schriftguts und sonstiger historischer Unterlagen von allen Bundesbehörden mit zentralem Aufgabenbereich sowie von militärischen Dienststellen und Einheiten aller Ebenen. Zentrales Teilarchiv für die Filmproduktion in der Bundesrepublik Deutschland und das Staatliche Filmarchiv der ehemaligen DDR. Im Bundesarchiv ist eine „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR” errichtet.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Bundesarchiv"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Bundesarchiv Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bundesarchiv-30770 node30770 Bundesarchiv node31565 Deutsche Nationalbibliothek node31565->node30770 node35456 Druckschriften node35456->node31565 node30780 Deutsche Bücherei node30780->node31565
    Mindmap Bundesarchiv Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bundesarchiv-30770 node30770 Bundesarchiv node31565 Deutsche Nationalbibliothek node31565->node30770

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com