Rentenanpassung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Veränderung der Höhe der aus den gesetzlichen Rentenversicherungen zu zahlenden Renten (§ 65 SGB VI), der Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 56 BVG) und der vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen der Unfallversicherung (§ 95 SGB VII) mit Rücksicht auf den aktuellen Rentenwert. Die Rentenanpassung erfolgt jeweils durch die Rentenanpassungsgesetze (i.d.R. zum 1. Juli eines Jahres).
Vgl. auch Produktivitätsrente.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Delegation Haftung Kraftfahrzeug (Kfz) Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Liegenschaft Nichtigkeit Revision Sozialleistungen Sozialversicherung Versicherungsprinzip Verwaltung Verwaltungsakt berufliche Fortbildung juristische Person Äquivalenzprinzip
eingehend
Rentenanpassung
ausgehend
eingehend
Rentenanpassung
ausgehend