Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. BLK; 1970 durch ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern gegründet. Die BLK, deren Tätigkeit auf Art. 91b GG beruhte, war das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung. Beendigung der Tätigkeit zum 31.12.2007. Die Aufgaben der Wissenschafts- und Forschungsförderung wurden ab 1.1.2008 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) übernommen. – Vgl. auch Bildungspolitik.
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