Vermögenszuordnungsgesetz
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Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VZOG) i.d.F. vom 29.3.1994 (BGBl. I 709) m.spät.Änd., führt bei der Regelung offener Vermögensfragen ein Verfahren ein, das die Feststellung der Eigentumszuordnung ehemals volkseigenen Vermögens zu Trägern öffentlicher Verwaltung ermöglicht.
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