Deutscher Beamtenbund (DBB) und Tarifunion
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerkschaftsbund der Berufsbeamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst; gegründet 1918, wiedergegründet 1948; Sitz in Berlin.
Ziele/Grundsätze: Beteiligung an der Vertretung allg. Regelungen der beamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Verhältnisse im öffentlichen Dienst, Vertretung der Belange der Mitglieder, Stellungnahme zu allg. gesellschaftspolitischen Fragen.