Verwaltungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtheit aller die staatliche Verwaltung regelnden Rechtssätze. Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht. Es umfasst v.a. Polizeirecht, Gewerberecht, Beamtenrecht, Steuerrecht, Kommunalrecht, Schulrecht. Die Regelungen des Verwaltungsrechts finden sich in einer Vielzahl von Einzelgesetzen (z.B. Polizeigesetze, Gewerbeordnung, Beamtengesetze), eine Kodifikation des gesamten Verwaltungsrechts gibt es nicht.
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