Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) mit Sitz in Köln; dem Bundesamt wurden durch das Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz vom 21.7.2012 (BGBl. I 1583, 1590) die Aufgaben im Personalbereich des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen. Das Bundesamt ist zuständig für die Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalausgliederung der militärischen und zivilen Bediensteten der Bundeswehr. Es beaufsichtigt die 16 Karrierecenter und 110 Karriereberatungsbüros der Bundeswehr.
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