Bundeshauptkasse (BHK)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ehemalige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (BMF); Sitz in Bonn. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Bundesfinanzverwaltung wurden 2005 Aufgaben der Bundeshauptkasse auf das zum 1.1.2006 errichtete Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (KKR) bei der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Das KKR und die Bundeskassen wurden zum 1.1.2016 in die Generalzolldirektion integriert.
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