Kuratorium
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine vom Staat zur Pflege der Verbindung zwischen den Ministerien und den Selbstverwaltungskörperschaften (bes. Universitäten u.a. Hochschulen) sowie den Stiftungen und Anstalten geschaffene kollegiale Aufsichtsbehörde und Betreuungsstelle. Der Ausschuss wird aus Vertrauensleuten gebildet.
Mindmap "Kuratorium"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.