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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine vom Staat zur Pflege der Verbindung zwischen den Ministerien und den Selbstverwaltungskörperschaften (bes. Universitäten u.a. Hochschulen) sowie den Stiftungen und Anstalten geschaffene kollegiale Aufsichtsbehörde und Betreuungsstelle. Der Ausschuss wird aus Vertrauensleuten gebildet.
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