Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI); Sitz in Wiesbaden. Neu errichtet durch Erlass vom 21.11.2007. Geführt in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Statistischen Bundesamt (StBA).
Aufgaben: Forschung über Bevölkerungs- und damit zusammenhängende Familienfragen, Sammlung und Veröffentlichung entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse, Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung.