Beförderungspflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehr (Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehr), bedeutet für die betroffenen Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang, d.h. Verpflichtung des Verkehrsunternehmens, einen Auftrag zum Transport von Personen, dann anzunehmen, wenn die Beförderung mit normalen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann. Als Folge der Beförderungspflicht können die Verkehrsunternehmen einzelne unrentable Beförderungen grundsätzlich nicht ablehnen.
Beförderungspflicht gilt für die Deutsche Bahn AG (DB) im Personenverkehr, für Teile des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und des Fluglinienverkehrs.
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