öffentlicher Verkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn wirtschaftlich betriebene Unternehmen von jedermann entsprechend der Zwecksetzung des Unternehmens zur Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten benutzt werden können. Dem Wesen nach handelt es sich um gewerblichen Verkehr, weil regelmäßig Beförderungen für Dritte durchgeführt werden. Dienen die Beförderungen nur eigenen Zwecken des die Beförderung durchführenden Unternehmens, so spricht man von Werkverkehr. I.e.S. wird der Begriff auf den öffentlichen Personenverkehr bezogen und steht damit in Konkurrenz zum Individualverkehr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Beförderungspflicht
Binnenschifffahrt
Frachtführer
Gemeinwirtschaftlichkeit
Güterkraftverkehr
Individualverkehr
Konnossement
Konzession
Luftverkehr
Rückvergütung
Sicherheit
Straßenverkehr
Verkehr
Verkehrsaufkommen
Verkehrsmittel
circa-Klausel (ca.)
kombinierter Verkehr
öffentlicher Personennahverkehr (öPNV)
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eingehend
öffentlicher Verkehr
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