öffentlicher Verkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn wirtschaftlich betriebene Unternehmen von jedermann entsprechend der Zwecksetzung des Unternehmens zur Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten benutzt werden können. Dem Wesen nach handelt es sich um gewerblichen Verkehr, weil regelmäßig Beförderungen für Dritte durchgeführt werden. Dienen die Beförderungen nur eigenen Zwecken des die Beförderung durchführenden Unternehmens, so spricht man von Werkverkehr. I.e.S. wird der Begriff auf den öffentlichen Personenverkehr bezogen und steht damit in Konkurrenz zum Individualverkehr.
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Interne Verweise
Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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