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öffentlicher Verkehr

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn wirtschaftlich betriebene Unternehmen von jedermann entsprechend der Zwecksetzung des Unternehmens zur Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten benutzt werden können. Dem Wesen nach handelt es sich um gewerblichen Verkehr, weil regelmäßig Beförderungen für Dritte durchgeführt werden. Dienen die Beförderungen nur eigenen Zwecken des die Beförderung durchführenden Unternehmens, so spricht man von Werkverkehr. I.e.S. wird der Begriff auf den öffentlichen Personenverkehr bezogen und steht damit in Konkurrenz zum Individualverkehr.

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