gemeinwirtschaftliche Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
inhaltlich wenig operationalisierter Begriff. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen nehmen in der herrschenden Wirtschaftsordnung teilweise am Wettbewerb teil; sie sollen - idealtypisch - gegenüber den privatwirtschaftlichen Unternehmen und Haushalten regulierende, stimulierende und komplementäre Funktionen wahrnehmen. Träger gemeinwirtschaftlicher Unternehmen sind im Wesentlichen die Gebietskörperschaften (in diesem Fall handelt es sich dann auch um öffentliche Unternehmen), Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Stiftungen und Verbände.
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