Eigenbetrieb
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1. Begriff: Teil der allg. Hoheitsverwaltung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. auch Kommunale Unternehmen). Im Gegensatz zum Regiebetrieb oder Bruttobetrieb stellt der Eigenbetrieb ein Sondervermögen dar, das gesondert vom Kommunalhaushalt zu verwalten ist und eine eigene Wirtschafts-, Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanung besitzt. In der Bilanz eines Eigenbetriebs werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Trägerkommune aktiviert bzw. passiviert, obwohl diese innnerhalb derselben Rechtsperson nicht entstehen können.
2. Organe: Betriebsleitung und Betriebsausschuss.
3. Vorteile des Eigenbetriebs gegenüber dem Regiebetrieb/ Bruttobetrieb: größere Flexibilität in Bezug auf investive Maßnahmen und Personalausstattung, Verkürzung von Entscheidungswegen, erleichterte Transparenz und Erfolgskontrolle durch Sonderrechnung, Ermöglichung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung unter Beibehaltung einer weitgehenden Kontrolle durch die Trägerverwaltung.